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Schuldnerverzeichnis (Schuldnerkartei, Schuldnerdatenbank, Schuldnerliste, Schuldnerregister, Schuldnerdaten)

Das Schuldnerverzeichnis (Schuldnerkartei, Schuldnerdatenbank, Schuldnerliste, Schuldnerregister, Schuldnerdaten) ist ein behördlich geführtes Register, in dem die sog. „harten Negativmerkmale“ von Schuldnern zusammengefasst sind und gebührenpflichtig beauskunftet werden können. Auskünfte aus dem Schuldnerverzeichnis sind gestattet, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

Voraussetzung für einen Eintrag in das Schuldnerverzeichnis ist, dass jene Schuldner in das Schuldnerverzeichnis eingetragen werden, die ihren vollstreckungsrechtlichen Auskunftspflichten nicht nachkommen oder gegen die die Vollstreckung erfolglos geblieben ist.