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Negativmerkmale

Als Negativmerkmale werden Informationen bezeichnet, die Rückschlüsse auf die Zahlungsfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens zulassen.

Üblicherweise wird zwischen drei Arten von Negativmerkmalen unterschieden:
Weiche Negativmerkmale: Inkassoverfahren
Mittlere Negativmerkmale: Inkassoüberwachungsverfahren
Harte Negativmerkmale: Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen sowie Insolvenzverfahren bzw. bis 31.12.2012 Eidesstattliche Versicherung, Haftanordnung.

Die harten Negativmerkmale sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen.