Glossar

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Negativmerkmale

Als Negativmerkmale werden Informationen bezeichnet, die Rückschlüsse auf die Zahlungsfähigkeit einer Person oder eines Unternehmens zulassen.

Üblicherweise wird zwischen drei Arten von Negativmerkmalen unterschieden:
Weiche Negativmerkmale: Inkassoverfahren
Mittlere Negativmerkmale: Inkassoüberwachungsverfahren
Harte Negativmerkmale: Nichtabgabe der Vermögensauskunft, Gläubigerbefriedigung ausgeschlossen, Gläubigerbefriedigung nicht nachgewiesen sowie Insolvenzverfahren bzw. bis 31.12.2012 Eidesstattliche Versicherung, Haftanordnung.

Die harten Negativmerkmale sind im Schuldnerverzeichnis eingetragen.

Nichtabgabe der Vermögensauskunft

Der Schuldner ist seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen.