Glossar

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Eidesstattliche Versicherung

Die eidesstattliche Versicherung (EV, früher auch „Offenbarungseid“ genannt) bedeutet im Rahmen der Zwangsvollstreckung, dass der Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher Auskunft über seine finanziellen Verhältnisse, das „Vermögen“, abgeben muss. Das Vermögen wird in einem Vermögensverzeichnis aufgelistet und beim zuständigen Amtsgericht hinterlegt.

Seit dem 1.1.2013 wurde im Rahmen des „Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung“ die EV durch die „Abgabe der Vermögensauskunft“, VA, ersetzt. Auch wenn EV und VA nicht exakt dasselbe meinen, werden die Begriffe häufig synonym verwendet.

Eintragung, Eintragungsgrund

Spätestens drei Jahre, nachdem ein Eintragungsgrund im Schuldnerverzeichnis vermerkt wurde, wird er automatisch gelöscht. Der Eintragungsgrund wird aufgehoben. Für jede Eintragung ist ein gesonderter Antrag zur Löschung notwendig.